Grundsätze
Bei Calluna sehen wir uns über die Einhaltung ethischer und moralischer Grundsätze hinaus in besonderer Weise dem Schutz unserer natürlichen Ressourcen verpflichtet. Wir achten Menschen, Tiere und Pflanzen gleichermaßen und bemühen uns um eine faire und umweltverträgliche Produktion und haben darüber hinaus den Anspruch, Entscheidungen nicht allein aus wirtschaftlichen Interessen zu fällen.
Leitlinien
Calluna ist ein journalistisch unabhängiges Medium. Um diese Unabhängigkeit zu wahren, gelten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magazins folgende Leitlinien:
1. Namentlich gekennzeichnete Beiträge spiegeln die Beobachtungen, Erfahrungen und Meinungen der Autorinnen und Autoren wider. Die Redaktion achtet lediglich darauf, dass die zur Veröffentlichung vorliegenden Texte und Bilder im Einklang mit dem Pressekodex des Deutschen Presserates stehen.
2. Die Autorinnen und Autoren nutzen ihre journalistische Tätigkeit für Calluna nicht, um sich oder anderen Vorteile zu verschaffen. Gemäß Ziffer 15 des Pressekodex ist schon allein der Anschein der persönlichen Vorteilsnahme zu vermeiden. Sind die Kosten einer Pressereise vom Einladenden übernommen worden, ist im Text darauf hinzuweisen.
3. Redaktionelle Veröffentlichungen dürfen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Autorinnen und Autoren oder anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Südheide-Magazins Calluna beeinflusst werden.
4. Die für Calluna tätigen Autorinnen und Autoren weisen jegliche Forderungen von redaktionsfremden Personen zurück, Texte vor Veröffentlichung vorzulegen und gegenlesen zu lassen. Dem Gesprächspartner zur Autorisierung vorgelegt werden lediglich Interviews, sofern es mit diesem nicht anders abgesprochen worden ist.
5. Die für Calluna tätigen Autorinnen und Autoren treffen keine Absprachen, die ihre journalistische Unabhängigkeit einschränken. Jegliche Versuche der Einflussnahme von Anzeigenkunden oder Vertretern von Interessenverbänden oder Einzelpersonen sind entschieden zurückzuweisen.
6. Anzeigenkunden erhalten generell keine Zugaben in Form von redaktionellen Texten. Vereinbarungen, in denen die Veröffentlichung einer werblichen Anzeige vom Auftraggeber an Bedingungen geknüpft werden, die die journalistische Unabhängigkeit der Redaktion einschränken, sind hinfällig, auch wenn sie im Anzeigenauftrag schriftlich festgehalten worden sind.
7. Platzierungsvorgaben von Anzeigenkunden werden als Wünsche aufgefasst. Als verbindliche Bestandteile von Anzeigenaufträgen sind sie unzulässig.
8. Gemäß Ziffer 7 des Pressekodex des Deutschen Presserates achten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magazins auf eine klare Trennung zwischen redaktionellen Beiträgen und werblichen Veröffentlichungen. Anzeigen dürfen nicht so gestaltetet sein, dass sie den Eindruck erwecken, sie seien Bestandteil des redaktionellen Teils. Im Zweifelsfall muss die Anzeige klar und in ausreichender Größe entsprechend als solche gekennzeichnet werden.
9. Merchandising-Aktionen und Medien-Partnerschaften sind deutlich als solche zu kennzeichnen.