Dienstag, 4. April 2023

Todesfalle Osterfeuer

NABU mahnt zur Vorsicht beim Entzünden der Reisighaufen und gibt Tipps für nachhaltige Nutzung von Grünschnittt

Vielerorts werden zu Ostern die beliebten Osterfeuer entzündet. Die NABU-Regionalgeschäftsstelle Heide-Wendland bittet, beim Abbrennen der Osterfeuer mit Bedacht vorzugehen und auf die Belange der Natur zu achten.


Osterfeuer können zur tödlichen Falle für Wildtiere werden.
Foto: Kathy Büscher

„Zahlreiche Tiere nutzen das vermeintlich sichere Holz- oder Reisigversteck als Zufluchtsort oder Nistmöglichkeit“, gibt Andrea Pohlen, Leiterin der NABU-Regionalgeschäftsstelle in Celle, zu bedenken. „Zwischen dem 1. April und 15. Juli gilt die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Vögel, Igel und andere Tiere sind dann aktiv im Brutgeschäft bzw. mit der Aufzucht ihres Nachwuchses beschäftigt. Zudem werden erst jetzt zahlreiche Insekten aktiv, die ebenfalls Unterschupf in Reisighaufen suchen. Damit werden die Osterfeuer alljährlich zum Scheiterhaufen für Vögel, Insekten, Hasen und Kaninchen, Igel und Spitzmäuse sowie einige weitere Arten.“

Vögel haben bereits mit Nestbau begonnen

Die offizielle Brutzeit für Vögel beginnt nach Bundesnaturschutzgesetz bereits am 1. März. Viele Vögel haben daher bereits mit dem Nestbau begonnen oder sogar schon ein vollständiges Gelege. Einige Vogelarten wie Zaunkönig, Rotkehlchen und Heckenbraunelle brüten sehr gerne in Holz- und Reisighaufen. Doch solche Haufen, die auf diese Weise von Tieren als Brut- und Wohnstätte angenommen worden sind, dürfen nicht mehr durch Abbrennen zerstört werden. 

Um zu vermeiden, dass ein geplantes Osterfeuer aus diesem Grund ausfallen muss, sollten Holz- und Reisighaufen entweder sehr spät angelegt oder anderweitig Vorsorge getroffen werden, damit sich Tiere nicht schon vor dem Abbrennen darin niederlassen können. Hilfreich sind dabei unter anderem engmaschige Zäune oder die richtige Lagerung des Brennmaterials: „Zusammengetragenes Holz und Reisig ist für Wildtiere als Versteck umso unattraktiver, je lockerer das Material die ersten 30 bis 50 Zentimeter aufgeschichtet ist“, sagt Pohlen. „Kann man durch die untersten 50 Zentimeter des Haufens hindurchschauen, sollte die Maßnahme bereits zum Schutz der Tiere beitragen.“ Am Tag vor dem Abbrennen müsse dennoch durch ein Umschichten des Brennmaterials sichergestellt werden, dass alle sich dort angesiedelten Tiere ausreichend Gelegenheit zur Flucht haben.

Der NABU bittet außerdem darum, keine Abfälle wie zum Beispiel alte Möbel, auf den Holz- und Reisighaufen zu entsorgen. „Diese gehören in den Sperrmüll und haben im Osterfeuer nichts zu suchen. Verbrannt werden darf nur gut getrockneter Baum- und Strauchschnitt sowie Reisig“, betont die Naturschützerin. Beim kurzfristigen Aufschichten oder Umschichten des Holzes sollten ungeeignete Stoffe direkt aussortiert werden. 

Naturfreundliche Nutzung von Schnittholz

„Eigentlich sind Buschwerk und Reisig allerdings viel zu schade, um verbrannt zu werden“, so Andrea Pohlen. „Schnittholz und Gestrüpp lassen sich im Garten viel sinnvoller verwenden, um Lebensraum und Unterschlupf für Vögel und Kleintiere zu schaffen“. Grobes Material am Boden bietet ausreichend Hohlräume bspw. für Igel, darüber aufgeschichtetes, feineres Deckmaterial dient als kleinere Unterschlupfmöglichkeit bspw. für Vögel und Insekten. Feinerer Grünschnitt könnte, stark zerkleinert, auch in einem Komposthaufen im Garten, gemischt mit gröberen Teilen aus zerkleinerten Zweigen und Ästen, für den Nährstoffhaushalt der Böden und Beete und als dünne Mulchschicht direkt aufgetragen werden, wodurch die Bodendurchfeuchtung gestärkt würde. Ebenso ist die Nutzung für Hochbeete eine nachhaltige Option.