Schonzeit beachten und Hecken nur vorsichtig schneiden
Zum Schutz des Zaunkönigs (Bild) und anderer Brutvögel sollten die Hecken- und Baumscheren von heute an nur noch sparsam zum Einsatz kommen. Foto: Kathy Büscher |
Der 1. März ist ein ganz besonderes Datum für den Pflege- und Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern. Denn laut Bundesnaturschutzgesetz beginnt am heutigen Tag die Nist- und Brutzeit für Vögel. In der Zeit vom 1. März bis 30. September sind daher Fällungen und Schnittmaßnahmen im öffentlichen Raum nicht erlaubt, um die Tiere nicht beim Nestbau oder bei ihrem Brutgeschäft zu stören.
Von der Schonzeit sind alle Bäume, Sträucher, Hecken, Wallhecken und weitere Gehölze unabhängig vom Standort betroffen. Ausnahmen bilden nur schonende Form- und Pflegeschnitte, bei denen lediglich der jährliche Zuwachs entfernt wird. Beim Heckenschnitt sollte die Natur dennoch nicht unnötig geschädigt werden. Die NABU-Regionalgeschäftsstelle Heide-Wendland appelliert daher an Menschen mit Garten, Pflegeschnitte möglichst nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni vorzunehmen. „Hecken sind wertvolle Lebensräume und bieten in diesem Zeitraum einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden darin eine gute Versteckmöglichkeit und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück“, sagt Andrea Pohlen, Leiterin der NABU-Regionalgeschäftsstelle Heide-Wendland in Celle. „Zudem könnten in aufgeschichteten Reisighaufen aus abgesägtem Holz und Ästen der vergangenen Monate bereits erste Vögel mit dem Nestbau begonnen oder Igel sowie andere Säugetiere einen Unterschlupf gesucht haben“, so Pohlen weiter.
Der NABU bittet daher darum, solche Holz- bzw. Reisighaufen jetzt nicht mehr zu entfernen, sondern als Biotopstrukturen im Bestand zu belassen. Dies könne auch gleich zum Anlass genommen werden, im Garten eine kleine wilde Ecke zu belassen, die weitere Tiere anlockt: „Völlig unbewirtschaftete und unbehandelte Naturecken mit speziellen Lebensraumangeboten wie Reisighaufen, aber auch Laub- und Steinhaufen, Trockenmauern, Schmetterlingswiesen, offenen Lehmstellen und wassergebundenen Wegen, bieten vielen Tierarten Nahrung und Unterschlupf“, erklärt Andrea Pohlen. Komplettiert wird das Ensemble mit Nistkästen und Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse, Hummeln und andere Lebewesen.
Mit einer 30-seitigen Bauplansammlung für Nisthilfen aller Art und dem Garteninfopaket gibt der NABU Heide-Wendland gute Tipps, wie man Vögeln, Insekten, Amphibien und Co. einen geeigneten Nistplatz im Garten bieten und diesen naturnah gestalten kann. Das Infopaket kann angefordert werden gegen die Einsendung eines 10-Euro-Scheins bei der NABU-Regionalgeschäftsstelle Heide-Wendland, Stichwort ‚Naturnaher Garten‘, Schuhstr. 40, 29221 Celle.
Hintergrund
In dem seit 1. März 2010 gültigen Bundesnaturschutzgesetz heißt es in Paragraph 39: „Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“
Da der Gesetzgeber mit „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ auch private Haus- und Kleingärten, unabhängig davon ob es sich um Zier- oder Nutzgärten oder um Kleingartenanlagen handelt, meint, gilt: Das Verbot findet für Bäume in privaten Haus- und Kleingärten in Niedersachsen keine Anwendung. Artenschutzrechtliche Regelungen sind jedoch zu beachten. Für Straßenbäume, die auf öffentlichen Grundflächen stehen, sowie für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dagegen gelten die Verbote des §39 BNatSchG uneingeschränkt.
Weitere Informationen zum Heckenschutz: www.nabu-niedersachsen.de/tiere-und-pflanzen/pflanzen/hecken/index.html